Wegen Hetze: Huren-Berufsverband verklagt Nonne

Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen verklagt laut einem Bericht von Kaufmich.com die Nonne Dr. Lea Ackermann. Damit setzt man sich gegen die wiederholten Verunglimpfungen durch die Prostitutionsgegnerin und eine falsche Berichterstattung zu Wehr.

Deutsche Hurengewerkschaft BesD zieht vor Gericht

Sexarbeiter hatten in der Vergangenheit schon oft mit Vorurteilen zu kämpfen. Die Debatte um das Sexkaufverbot, die auf höchster politischer Ebene geführt wurde und immer noch geführt wird, zeigt, wie prekär die Lage für Prostituierte ist.

Rückendeckung gab es stets vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD), der nun rechtliche Schritte gegen die Nonne Dr. Lea Ackermann angekündigt. Grund: Die Prostitutionsgegnerin hat die deutsche Hurengewerkschaft in den vergangenen Jahren wiederholt in Misskredit gebracht.

Nachdem die Ordensschwester und Vorsitzende des Vereins Solwodi, die außerdem noch Trägerin des Bundesverdienstkreuzes ist, in einem Interview von 2014 gegenüber der Zeitung Welt Sexarbeit als „Drecksarbeit“ bezeichnete und damit negativ auffiel, ließ sie sich aktuell in einem weiteren Welt-Interview vom 29. April 2020 zu einer erneuten verbalen Entgleisung hinreißen. Laut Ackermann mache sich der BesD nichts aus Fürsorge. Die angeblichen Helfer seien alle Heuchler. Sie bezeichnete den Berufsverband als „Lobby der Zuhälter“, was das Fass nun endgültig zum Überlaufen brachte.

Dem BesD zufolge erfülle der Begriff „Zuhälterlobby“ die Tatbestände Verleumdung, Ehrverletzung, Schmähkritik, Beleidigung in Presse, Internet und Social Media, unwahre Tatsachenbehauptung sowie Falschberichterstattung. Denn: Bei Zuhälterei handelt es sich um einen Straftatbestand, der mit legaler Sexarbeit nichts zu tun hat. Man sieht hier deshalb eine Klage als gerechtfertigt an.

Professionalisierung statt Kriminalisierung

Einige Hintergründe: Sexarbeiter in Deutschland – und auch in anderen Teilen der Welt – sind oft von Armut und Krankheit betroffen. Viele sind nicht krankenversichert, weshalb ihnen der Zugang zu medizinischer Versorgung fehlt. Wie viele Studien zeigen, lassen sich diese Probleme nicht durch Kriminalisierung und Verbote in den Griff bekommen, sondern nur durch gezielte Maßnahmen wie sichere Arbeitsbedingungen. So könnte der Schutz von Prostituierten gewährleistet und gesundheitliche Risiken minimiert werden.

Anstatt Berufsverbände mit Begriffen wie „Zuhälterlobby“ zu diskreditieren oder ein Sexkaufverbot zu fordern, was im Übrigen laut Fachleuten Sexarbeiter keineswegs vor Zwang und Menschenhandel schützt, ist sich die Branche einig, dass eine Professionalisierung der sinnvollere Weg wäre. Das wird auch aus der ausführlichen Stellungnahme des BesD über das in der Politik diskutierte Sexkaufverbot deutlich.

Es bleibt abzuwarten, was aus der Klage des BesD gegen Dr. Lea Ackermann wird und ob die Berichterstattung über einen möglichen Prozess ein Umdenken zum Umgang mit Sexarbeitern zur Folge hat.