Für Öffnung von Bordellen: Branchenverband appelliert an Politik

Nach und nach treten Lockerungen der Corona-Restriktionen in Kraft – allerdings nicht im Prostitutionsgewerbe. Nun richtet der Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland einen Appell an die Politik, dass endlich auch eine Perspektive für die Aufhebung des Berufsverbots für Sexarbeiter und der Wiedereröffnung von Bordellen geschaffen wird.

Lies auch: Prostitution während Corona: Was ist aktuell möglich?

UEGD fordert Ende von Prostitutionsverbot

Der Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland (UEGD) appelliert an die Politik, dass die in vielen gesellschaftlichen Bereichen bereits gültigen Corona-Lockerungen endlich auch ins Sexgewerbe Einzug erhalten. Oder zumindest eine Perspektive für ein Ende des Berufsverbots für Sexarbeiter und eine Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten möglichst bald geschaffen wird.

Holger Rettig, Präsident des UEGD, kritisiert, dass in vielen Nachbarländern wie Belgien, Tschechien, Niederlande, die Schweiz und Österreich das temporäre Prostitutionsverbot bereits aufgehoben wurde oder im Juli noch aufgehoben wird. „In Deutschland jedoch ignoriert die Politik weiter die durch das Verbot ausgelösten Probleme für Sexarbeiter/innen und Betreiber von Prostitutionsstätten“, sagt Rettig. Es sei erforderlich, dass diese Hinhaltetaktik auf Kosten der Betriebe und Sexarbeiter schnellstmöglich beendet werde.

Mit „Probleme für Sexarbeiter/innen und Betreiber von Prostitutionsstätten“ meint Rettig zum einen die finanziellen Nöte und die Obdachlosigkeit, in die zahlreiche Prostituierte bereits geraten sind oder durch eine weitere Aufrechterhaltung des Berufsverbots geraten würden, aber auch Zwangsprostitution und Menschenhandel. Denn: Viele Sexarbeiter fielen durch alle finanziellen Hilferaster und wären irgendwann dazu gezwungen, ihre Tätigkeit in die Illegalität zu verlegen. Zwangsprostitution und Menschenhandel könnten die Folge sein. Rettig sieht eine Öffnungsperspektive fürs Erotikgewerbe deshalb als alternativlos an.

Lockerungen nach Stufenplan und Hygienekonzept

Wie Lockerungen im Erotikgewerbe aussehen könnten, verdeutlichte der UEGD bei einer Pressekonferenz am 30. Juni 2020 im Berliner Edelbordell „Liberty Berlin„. Man stellte einen umfassenden Stufenplan mit begleitendem Hygienekonzept vor.

Damit zu enger Körperkontakt vermieden und das Infektionsrisiko möglichst gering gehalten wird, sieht dieser vor, dass zunächst nur erotische Massagen angeboten werden dürfen. In der ersten Stufe sind Dienstleistungen wie Geschlechtsverkehr verboten. In Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen treten in Stufe zwei weitere Lockerungen in Kraft. Erst in der dritten Stufe sind alle Tätigkeiten des Prostitutionsgewerbes wieder uneingeschränkt erlaubt. Hierbei lehnt man sich an die Verbotsaufhebung für Kontaktsportarten wie Judo, Boxen, Ringen etc. an.

Unabhängig von den Regelungen des Stufenplans wären Prostitutionsstätten bei einer Wiedereröffnungen natürlich dazu verpflichtet, geeignete Hygienemaßnahmen zu treffen – die von einigen Etablissements im Übrigen bereits getroffen wurden. Kerstin Berghäuser, Betreiberin des „Liberty Berlin“, erklärt: „Notwendige Anpassungen an die Hygieneanforderungen wie Beschilderung, Desinfektionsspender und vieles mehr haben wir in den vergangenen Wochen vorgenommen.“ Deshalb könne man den Betrieb sofort wieder aufnehmen, sobald es die Politik zulasse. Die Gefahr sei, so Berghäuser, wenn es in absehbarer Zeit nicht zu einer Wiedereröffnung kommen sollte, dass zahlreiche Bordelle im ganzen Land für immer schließen müssen.

Drohende Insolvenz abwenden

„Die Schaffung einer Öffnungsperspektive für Prostitutionsstätten ist eine klare Frage der sozialpolitischen Verantwortung. Die drohende Insolvenz zahlloser Betriebe bedeutet einen massiven Verlust an Arbeitsplätzen, die den strengen räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen sowie Schutzstandards des Prostituiertenschutzgesetzes entsprechen“, verdeutlicht Holger Rettig die Notwendigkeit, dass Sexarbeiter nach langer Zeit wieder ihrem Beruf nachgehen können.

Bereits vor einigen Wochen wäre es im Bundesland Rheinland-Pfalz fast zu einer Wiedereröffnung von Bordellen gekommen. So sollte laut Informationen vom Bundesverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) am 10. Juni 2020 der Berufsstopp für Sexarbeiter eigentlich enden, bis bei einer Sitzung des Ministerrats Anfang Juni die ursprüngliche Entscheidung widerrufen wurde. Es bleibt abzuwarten, ob der UEGD-Appell an die Politik von Erfolg gekrönt sein wird oder ob er sich in diesen und viele weitere gescheiterte Versuche, auch für das Erotikgewerbe Corona-Lockerungen zu erwirken, einreiht.