Prostituierten-Lobbygruppe fordert Wiedereröffnung von Bordellen

Aufgrund der Corona-Maßnahmen sind seit Wochen bundesweit alle Bordelle geschlossen. Außerdem ist Prostitution derzeit generell untersagt. Laut Doña Carmen e.V. – einem Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten – gebe es wegen rückläufiger COVID-19-Infektionsraten in Deutschland keinen Grund, die Restriktionen im Sexgewerbe weiter aufrechtzuerhalten.

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Doña Carmen fordert Öffnung von Prostitutionsstätten

Die Corona-Pandemie hat alle gesellschaftlichen Bereiche lahm gelegt. Das Sexgewerbe bildet da keine Ausnahme. Seit nun mehr 8 Wochen sind bundesweit die Bordelle geschlossen. Hinzu kommt ein generelles Prostitutionsverbot. Für Sexarbeiter ein harter Schlag, da sie ihren Beruf derzeit nicht ausüben dürfen und kein Geld verdienen können. Viele von ihnen sind in arge Existenznöte geraten.

Doña Carmen e.V. tritt daher jetzt mit einer energischen Forderung an die Politik heran. Die Lobbygruppe pocht darauf, dass ab sofort alle Prostitutionsstätten ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen und sexuelle Dienstleistungen nicht mehr untersagt sind.

Und man geht sogar noch einen Schritt weiter: Unter Berufung auf die Statistik vom Robert Koch Institut (RKI) vom 6. Mai 2020 bringt man zum Ausdruck, dass man die wegen Corona getroffenen Maßnahmen (Ausgangssperre, Kontaktverbot, 1,5-Meter-Abstandsregelung), welche einen massiven Einschnitt in die Grundrechte der deutschen Bevölkerung darstellen, grundsätzlich für verfehlt hält.

In einer Pressemitteilung heißt es: „Ausweislich der Angaben des RKI hatte der Erkrankungsbeginn bei COVID-19 bundesweit seinen Höhepunkt bereits am 16. März 2020. Bei einer Inkubationszeit von 5 bis 6 Tagen lag der Höhepunkt der Infektionen mithin am 10./11. März 2020.“ Und weiter: „Somit setzte der Rückgang der COVID-19-Infektionen bereits rund 2 Wochen vor der bundesweiten Einführung der 1,5-Meter-Mindestabstandsregel ein.“ So gab es am 16. März 4.614 neu Infizierte, wohingegen beispielsweise am 23. März lediglich 3.887 neue Corona-Fälle gemeldet wurden.

Da die Zahl der Corona-Infizierten bereits vor Einführung der 1,5-Meter-Abstandsregel rückläufig gewesen sei, gebe es laut Doña Carmen keinen Kausalzusammenhang zwischen der geringer werdenden Infektionsrate und dieser Regelung. Deshalb seien die strengen Corona-Maßnahmen im Allgemeinen und auch im Speziellen in Bezug aufs Prostitutionsgewerbe nicht länger zu legitimieren. Die Forderung, dass in ganz Deutschland die Prostitutionsstätten umgehend wieder öffnen dürfen und das Verbot zur Prostitutionsausübung aufgehoben wird, sei daher absolut gerechtfertigt.

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Dona Carmen Erklärung

Vorwürfe an die Politik

Doña Carmen betont, dass die Forderung nach der Öffnung von Bordellen und der Aufhebung des Prostitutionsverbots nicht aus rein wirtschaftlichen Interessen ohne Blick auf den Gesundheitsschutz vorgebracht werde. Man sei lediglich davon überzeugt, dass eine Vereinbarkeit zwischen einer adäquaten Corona-Prävention und der Ausübung von Prostitution bestehe.

Man geht mit der Politik hart ins Gericht. Da die Zahlen des RKI zeigen würden, dass die gegen die Pandemie getroffenen Maßnahmen nicht ursächlich für die rückläufige Infektionsrate seien, müsse sich diese für die weiterhin geltenden massiven Grundrechtseingriffe rechtfertigen. Heißt: Sollten auch künftig derart restriktive die Freiheit der deutschen Bürger beschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 umgesetzt werden, müsse der Staat nachweisen, dass dazu eine Notwendigkeit besteht. Nicht aber müsse die Gegenseite zeigen, warum die Aufhebung derartiger Maßnahmen sinnvoll ist.

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Forderung nach eigenverantwortlichem Umgang mit COVID-19

Aber wie sieht laut Doña Carmen stattdessen ein richtiger Umgang mit COVID-19 aus? Der Verein für die politischen und sozialen Rechte von Sexarbeitern plädiert für mehr Eigenverantwortung. Man solle die Menschen über richtige Verhaltensweisen zum Corona-Schutz umfassend informieren und es jedem einzelnen selbst überlassen, dementsprechenden Gesundheitsschutz zu betreiben. Da der Virus ohnehin nicht verschwinden werde, müsse man lernen, damit zu leben.

Als Eckpfeiler zum Umgang mit Corona werden Toleranz, Akzeptanz und Aufklärung genannt. Ähnlich wie es dem Prostitutionsgewerbe seinerzeit bei der HIV/Aids-Pandemie gelungen sei, die Fallzahlen niedrig zu halten, sei es auch bei der COVID-19-Pandemie möglich, die Ausbreitung einzudämmen – und zwar indem die Bordelle in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern situationsgerechte Hygienepläne erarbeiten. So werde gewährleistet, dass tatsächliche Risikogruppen geschützt werden, ohne dass die gesamte deutsche Gesellschaft ihrer Grundrechte beraubt werde. Konkret heißt das: In allen 81 deutschen Großstädten mit über 100.000 Einwohnern sollen die Gesundheitsämter dazu verpflichtet werden, sich Vorort in den Prostitutionsstätten ein Bild von der Lage zu machen.

Laut Doña Carmen sei es notwendig, dass §19 Infektionsschutzgesetz entsprechend der vorgebrachten Aspekte geändert wird.

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