Prostitution während Corona: Was ist aktuell möglich?

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde Sexarbeit in vielen Regionen Deutschlands generell verboten oder stark eingeschränkt. Aktuell setzen immer mehr Bundesländer auf Lockerungen in Sachen Prostitution: Zum Teil dürfen Bordelle wieder öffnen – allerdings nur unter strengen Regeln.

Wir erklären, in welchem Bundesland was erlaubt ist und worauf Freier und Huren während COVID-19 achten müssen.

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Prostitution und Corona: Was gilt in welchem Bundesland?

Die Corona-Regelungen für die käufliche Liebe sind derzeit von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da kann man schnell den Überblick verlieren, was eigentlich wo erlaubt ist. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir uns die Verordnungen der vergangenen Wochen angesehen.

Die folgende Tabelle verdeutlicht, ob und in welchem Rahmen Prostitution trotz Corona im jeweiligen Bundesland aktuell möglich ist.

Prostitutionsstätten müssen erneut bundesweit schließen

ACHTUNG: Vom 2. bis 30.11.2020 gilt erneut eine bundesweite Schließung von Prostitutionsstätten. Eine aktuelle Liste was wo erlaubt ist gibt es auch bei Doña Carmen. Nachfolgende Angaben sind ohne Gewähr!

Bundesland Sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten Prostitutionsstätten
Baden-Württemberg nicht untersagt verboten
Bayern verboten verboten
Berlin verboten verboten
Brandenburg verboten verboten
Bremen nicht untersagt verboten
Hamburg verboten verboten
Hessen nicht untersagt verboten
Mecklenburg-Vorpommern verboten verboten
Niedersachsen verboten verboten
Nordrhein-Westfalen verboten verboten
Rheinland-Pfalz verboten verboten
Saarland verboten verboten
Sachsen verboten verboten
Sachsen-Anhalt nicht untersagt verboten
Schleswig-Holstein verboten verboten
Thüringen verboten verboten

(Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Stand: 2. November 2020, Quelle: Doña Carmen)

Die Vorschriften werden fortlaufend an den Verlauf der Pandemie angepasst. Entsprechend empfehlen wir, sich über die aktuellen Bestimmungen in den einschlägigen Corona-Verordnungen der Bundesländer auf dem Laufenden zu halten.


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Zahlreiche Sonderreglungen bezüglich Corona und Prostitution

Es gibt einzelne Regionen und Städte, in denen besondere Regelungen gelten, die von den Vorschriften des zugehörigen Bundeslandes abweichen.

So durften bspw. in der rheinland-pfälzischen Hauptstadt Mainz am 01.10.2020 Bordelle nach knapp einem halben Jahr wieder öffnen. Am 12.10.2020 wurde jedoch jegliche Form des Prostitutionsgewerbes sowie das Angebot und die Durchführung von sexuellen Dienstleistungen bis auf weiteres untersagt. Grund dafür sind die rasant steigenden Zahlen an Corona-Infektionen.

Politiker fordern erneut Prostitutionsverbot

Das Hin und Her in Mainz war damit nicht zu Ende: Eine Bordellbesitzerin hat bei der Stadt Beschwerde gegen die Schließungen vom 12.10.20 eingelegt, bekam vom Stadtrechtsausschuss Recht und konnte am 20.10.20 wieder öffnen. Die Regelung gilt jedoch nur für dieses eine Bordell. Alle anderen Prostitutionsstätten in der Stadt, die keine Beschwerde eingelegt hatten, bleiben weiterhin geschlossen.

Ein anderes Beispiel für Sonderregelungen ist die Stadt Solingen. Auch sie hat im Zuge des starken Anstiegs an COVID-19-Infizierten die Erbringung sexueller Dienstleistungen und den Betrieb von Prostitutionsstätten seit dem 10.10.20 untersagt – in Abweichung zur Verordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.


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Schutzkonzepte und Hygieneregeln für Prostitution während Corona

An welche Corona-Regeln müssen sich Freier, Prostituierte, Hobbyhuren und Escort Girls bei einem Treffen halten? Auch in Sachen Hygienevorgaben gibt es Unterschiede je nach Bundesland. Wir haben die wichtigsten Vorgaben zusammengetragen:

Kontaktdaten angeben

Zur Kontaktnachverfolgung im Kontext von Corona müssen Kunden von Prostituierten und Escort Girls bestimmte Angaben machen. Neben dem vollständigen Namen und einer Kontaktoption wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sind je nach Bundesland weitere Informationen zu hinterlegen. Zum Beispiel Zeitpunkt des Betretens / Verlassens der Prostitutionsstätte oder die Wohnanschrift. Prostituierte bzw. Bordellbetreiber sind in fast allen Bundesländern verpflichtet, die Daten 4 Wochen lang aufzuheben und vor Unbefugten zu schützen.

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Mindestabstand halten

Freier, Hure, Hausdame, Türsteher und sonstiges Bordellpersonal müssen stets 1,5 Meter Mindestabstand voneinander einhalten. Nur während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung auf dem Zimmer gilt diese Regel nicht.

Hände waschen

Vor und nach dem Akt müssen sich Prostituierte und Kunde die Hände waschen bzw. mit Desinfektionsmittel reinigen. Die Prostitutionsstätten und Sexarbeiterinnen sind verpflichtet, für entsprechende Waschmöglichkeiten zu sorgen.

Maske tragen – auch beim Sex

Während des gesamten Bordellbesuchs gilt: Maskenpflicht. Auch während dem Sex müssen Mund und Nase bedeckt sein.

Nur 1:1-Treffen

Schlechte Nachricht für Fans von Dreiern und Gangbangs: Ein Freier darf wegen Corona derzeit nur alleine Sex mit einer Nutte bzw. einem Escort Girl haben. Im Verrichtungszimmer dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten.

Keine Nutzung von Saunas und Schwimmbecken

Auch wer es feucht-fröhlich mag, wird vielerorts enttäuscht. Zahlreiche Bundesländer verbieten die Nutzung von Saunas, Schwimmbecken, Whirlpools oder Dampfbädern in Prostitutionsstätten.

Keine Getränke und Lebensmittel

Der Ausschank und Konsum von Getränken und Lebensmitteln ist in vielen Bundesländern untersagt. Dabei geht es nicht nur um Alkohol. Nicht einmal ein Glas Wasser dürfen die Prostituierten ihren Kunden anbieten.

Nach dem Sex: Lüften und Bett abziehen

Nach dem Sex muss der Verrichtungsraum für 15 Minuten durchgelüftet werden. Außerdem muss die verwendete Bettwäsche gewechselt werden.

Umfangreiche Desinfektion

Sämtliche Kontaktflächen sowie verwendete Sextoys und andere Gegenstände müssen nach Erbringung der sexuellen Dienstleistung desinfiziert werden.

Hinweisschilder zu Hygieneregeln und Corona-Vorschriften im Bordell

In der Prostitutionsstätte muss durch gut sichtbare Hinweisschilder auf die allgemeinen Hygieneregeln und die speziellen Corona-Vorschriften für Sexarbeit hingewiesen werden.

Bei Corona-Symptomen kein Zutritt zum Bordell

Wer viel hustet oder mit der Nase schnieft, kommt nicht rein: Freier mit Symptomen einer Atemwegsinfektion müssen von Sexarbeiterinnen abgewiesen werden. Auch wer sich weigert, die sonstigen (Hygiene-)Regelungen zu beachten, dem ist mittels Hausrecht der Zutritt zu verwehren.

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Reizthema Datenerfassung

Noch ein paar Worte zum Thema „Kontaktdaten angeben“. Für viele Freier ist dies ein Dorn im Auge. Verständlich, haben Anonymität und Diskretion doch einen hohen Stellenwert im Rotlichtgewerbe.

Die Erfassung der sensiblen Daten hat zum Ziel, die Kunden beim eventuellen Eintreten eines Infektionsfalls zu informieren. Diese haben dann die Möglichkeit, sich auf Corona testen zu lassen und ggf. in Quarantäne zu gehen. Nach vier Wochen Speicherung werden die Angaben vernichtet.

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Einige Freier versuchen, durch Angabe falscher Informationen ihre Privatsphäre zu schützen. Das ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Prostituierten und den anderen Kunden, die wahrheitsgemäße Angaben machen und dadurch zur Nachvollziehbarkeit von möglichen Infektionsketten beitragen. Es ist obendrein auch illegal und kann ein Bußgeld zur Folge haben.

In Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ist daher bspw. vorgegeben, dass Prostituierte die Kontaktdaten mit einem amtlichen Ausweisdokument des Freiers abgleichen müssen.

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Ist Corona sexuell übertragbar?

Man kann sich mit COVID-19 überall anstecken, wo man mit anderen Menschen in engen Kontakt kommt. Das Virus wird in erster Linie durch Tröpfcheninfektion übertragen, also bspw. durch Anhauchen, Anniesen oder beim Sprechen. Sex, Küssen und Kuscheln bergen durch die Nähe ein entsprechend hohes Infektionsrisiko.

Noch höher ist das Risiko, wenn mehrere Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Daher ist es sinnvoll, dass die Hygiene-Vorgaben für das Prostitutionsgewerbe Dreier, Gangbangs, Sexpartys und andere Praktiken und Events mit mehreren Personen untersagen.

Die Gefahr einer Corona-Infektion besteht also in erster Linie aufgrund der Nähe zu anderen Menschen. Ob das Virus auch im engeren Sinne sexuell übertragbar ist, bspw. durch Sperma, ist aktuell noch unklar.

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Tipps für Safer Sex während Corona

Zunächst einmal gilt: Wer mit einem Corona-Infizierten Kontakt hatte oder unter Symptomen wie Fieber, Kurzatmigkeit oder Husten leidet, sollte den (Körper-)Kontakt mit anderen Personen unbedingt vermeiden. Entsprechend ist auch von einem Bordell-Besuch abzusehen.

Bordelle schließen wegen dem Corona-Virus

Wer sich fit fühlt oder gar einen aktuellen Corona-Test mit negativem Ergebnis hat, kann ein Bordell aufsuchen. Eine Infektionsgefahr besteht dabei zweifellos, aber man kann einiges tun, um den Fick für sich und die Hure weniger riskant zu gestalten. Neben den üblichen Hygienemaßnahmen wie Hände waschen und Maske tragen, hier ein paar Tipps:

Während Corona nur eine Stammhure besuchen

Anstatt bei jedem Bordellbesuch eine andere Nutte zu buchen, ist es während der Pandemie ratsam, sich eine Stammhure auszusuchen und sich nur mit dieser (mehrfach) zu verabreden. Die Zahl der Menschen, mit denen man Sex hat, sollte man möglichst klein halten.

BDSM ausprobieren

Die ideale Zeit, um Fetische auszuprobieren: Bei einer BDSM-Session können Kopfmaske und Latexanzug für zusätzlichen Schutz sorgen. Zu versauten Klinikspielen gehören Mundschutz und Gummihandschuhen sowieso dazu.

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Mehr Distanz wahren

Wie wäre es, der Prostituierten bei einer Dildoshow oder einem sexy Striptease zuzusehen? Dabei kann der Mindestabstand von 1,5 Metern locker eingehalten werden. Wenn es doch Sex sein muss, könnte man zumindest den Fokus auf Stellungen legen, bei denen man mit dem Gesicht weit voneinander entfernt ist – bspw. Doggy. Oder man probiert es mal mit einem Footjob.

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Virtuelle Erotik

Selbstbefriedigung ist noch immer die sicherste Art von sexueller Betätigung während der Pandemie. Smartes Sexspielzeug, Webcamsex, Sexchat, Virtual Reality Pornos und viele andere Technologien sorgen dabei für Pep und können die Verbindung zu anderen (echten) Personen herstellen.

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Prostitution & COVID-19 – ein Ausblick

Sex mit Maske und andere Vorschriften sind für viele Freier aktuell gewöhnungsbedürftig. Die Regelungen sind aber notwendig, damit überhaupt wieder Prostitution in der aktuellen Corona-Situation möglich ist.

Die durch den Lockdown beschlossenen Bordell-Schließungen wurden von einigen Politikern genutzt, um ein generelles Sexkauf-Verbot zu diskutieren. Die neuesten Lockerungen deuten jedoch an, dass dahingehend erstmal nichts unternommen wird.

Momentan kann niemand den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie vorhersagen – entsprechend flexibel müssen sich Freier und Huren auf ständig angepasste Verordnungen einstellen. Für Gesamt-Deutschland wären einheitliche Regelungen für alle Betroffenen zwar wünschenswert, die ungleichmäßige Ausbreitung des Virus und die Entwicklung von unterschiedlichen Hotspots erfordern jedoch häufig individuelle Lösungen.