Corona: Bordelle in Rheinland-Pfalz dürfen nun doch nicht öffnen!

Was für ein Theater! Rheinland-Pfalz rudert zurück und erlaubt nun doch keine Wiedereröffnung von Bordellen per 10. Juni 2020 wie eigentlich angekündigt.

In einer Mitteilung vom 8. Juni heißt es nun:

Nach der Sitzung des Ministerrats stellt das Gesundheitsministerium klar: Der ursprünglichen Entscheidung, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen eine Öffnung unter Hygieneauflagen und mit eingeschränktem Leistungsspektrum ab dem 10. Juni zu ermöglichen, lag zugrunde, dass es in Anlehnung an die körpernahen Dienstleistungen folgerichtig sei, gewisse Dienstleistungen auch in Bordellen zuzulassen. Dies hätte sogenannte „erotische Massagen“ betroffen.

Wir haben seitdem eine große Resonanz erhalten, auch von Ordnungsämtern, dass sie, anders als für andere „körpernahe Dienstleistungen“, die vorgesehenen weitreichenden Hygiene-, Vorsichts- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht gleichermaßen effektiv kontrollieren könnten und dass die Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen bei realistischer Betrachtung nur schwer zu gewährleisten sei.

Auch vor dem Hintergrund, dass Bordelle in anderen Bundesländern weiterhin geschlossen bleiben, gilt es, eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz zu vermeiden. Eine Öffnung von Bordellen soll vielmehr im Gleichklang der Bundesländer erfolgen.

Aus diesen Gründen erfolgte heute eine Neubewertung. Demnach bleiben Bordelle in Rheinland-Pfalz auch nach dem 10. Juni geschlossen. Dies wird durch eine Änderungsverordnung zur 9. Corona-Bekämpfungsverordnung zeitnah umgesetzt.

Gemäß dem UEGD (Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland) sei anzunehmen, dass derzeit mehr als 1.000 Sexarbeiter/innen auf dem Weg nach Rheinland-Pfalz sind. Welche Folgen dieses kurzfristige Zurückrudern für die betreffenden Sexarbeiter hat ist nicht abzusehen. Deren Situation dürfte sich dadurch nochmals verschärfen. So schreibt der UEGD: Sexarbeiter/innen, die keine Finanzmittel für die Rückreise, Übernachtung oder Essen haben, sollen sich umgehend bei den Ordnungsbehörden melden.

Wir hoffen dass die Behörden in anderen Bundesländern professioneller handeln und es nicht zu weiteren Verwirrungen kommt. Das Sexgewerbe braucht nun Klarheit und Planbarkeit.

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