Berlin: Tätigkeitsverbot für Prostitution wird schrittweise aufgehoben

Der Berliner Senat hat am 4. August 2020 ein Stufenmodell zur Aufhebung des Tätigkeitsverbotes für sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt beschlossen.

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Aufgrund der Corona-Pandemie existieren bundesweit unterschiedliche Strategien im Umgang mit Prostitution. In Berlin sind derzeit sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt untersagt, sowie die Prostitutionsgewerbe geschlossen. In einigen Bereichen körpernaher Dienstleistungen, wie Friseurbetrieben, Tattoo-Studios, Massagesalon etc. gibt es bereits erste Lockerungen unter Berücksichtigung strenger Hygienevorschriften.

Im Hinblick auf die häufig sehr prekäre Situation Sexarbeiter/innen, erscheint es aus gesundheits-, aber auch aus frauenpolitischer Sicht geboten, auch für diesen Bereich über Lockerungsmaßnahmen nachzudenken, die ein legales Arbeiten ermöglichen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betroffenen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen ihrer Tätigkeit nachgehen.

Aus diesem Grund hat der Berliner Senat ein Stufenmodell verabschiedet, wie die Lockerungsmaßnahmen in der Erotikbranche gestaltet werden könnten. Ab dem 8. August 2020 sind zunächst sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr wieder erlaubt. Ab dem 1.September sollen dann auch sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr unter strengen Auflagen wieder zulässig sein, so die Senatskanzlei in einer Pressemitteilung.

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