Aufhebung von Sexkauf-Lockdown: BesD legt Hygienekonzept vor

Corona-Verhaltensregeln bestimmen zurzeit den Alltag der Menschen. Aufgrund rückläufiger Infektionsraten darf in vielen Bereichen bereits wieder gearbeitet werden – darunter allerdings nicht das Sexgewerbe. Damit sich das ändert und Sexarbeiter die Erlaubnis zur Berufsausübung erhalten, hat der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen nun ein dezidiertes Hygienekonzept vorgelegt.

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BesD fordert Aufhebung von Sexkauf-Lockdown

Eine bestimmte Branche hat es in Zeiten von Corona besonders schwer: Das Sexgewerbe. Wegen der Beschränkungen und dem Lockdown haben zurzeit bundesweit die Bordelle geschlossen und obendrein wurde von der Regierung ein generelles Prostitutionsverbot verhängt. Das treibt viele Sexarbeiter in Deutschland – hauptsächlich Frauen, ein Großteil stammt aus Osteuropa – in erhebliche Existenznöte.

Deshalb schaltet sich nun der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) ein und fordert mit Nachdruck, dass der Sexkauf-Lockdown umgehend aufgehoben wird. Pikant: Unter den Bereichen, die bereits von Lockerungen profitieren, ist das Sexgewerbe aktuell nicht einmal in geringem Maße vertreten. Dagegen setzt sich der BesD zur Wehr. Johanna Weber, politische Sprecherin des Berufsverbandes, sagt: „Auch unsere Branche möchte Licht am Ende des Tunnels sehen. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes gehört es zu den erklärten Zielen der Regierung, auf die Entstigmatisierung von Sexarbeitern hinzuwirken – hier besteht die Chance, für Gleichberechtigung zu sorgen.“

Laut BesD gebe es bei Sexarbeit keinen erkennbaren Unterschied zu vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen. Ein anhaltender Lockdown in diesem Bereich fehle daher jegliche Legitimationsgrundlage. Damit das Anliegen auch wirklich ernst genommen wird, hat sich der Berufsverband nun mit einem dezidierten Hygienekonzept an die zuständigen Behörden in den Bundesländern gewandt. Es enthält Regelungen für Arbeiten in Terminwohnungen, eigener Wohnung, bei Hotel- oder Hausbesuchen (Escort) sowie auf dem Straßenstrich.

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Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht beim Sex

Das Hygienekonzept überschneidet sich in vielerlei Hinsicht mit den allgemeinen Corona-Verhaltensregeln. So sieht dieses unter anderem einen Mindestabstand sowie eine Maskenpflicht vor. Im Vorgespräch sollen Dienstleister und Kunde einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zueinander halten. Außerdem sei auf kontaktnahe Begrüßungsrituale (Händeschütteln, Umarmungen) zu verzichten.

Während der sexuellen Dienstleistung ist die Einhaltung eines Mindestabstands natürlich etwas schwieriger. Zumindest aber sollen beide Personen darauf achten, sich mit ihren Köpfen nicht mehr als eine Unterarmlänge zu nähern.

Darüber hinaus soll beim Sex die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bestehen. Im Vorgespräch muss hingegen keine Schutzmaske getragen werden.

Im Weiteren sieht das Hygienekonzept vor, dass keine oralen Praktiken und gesichtsnahe Dienstleistungen angeboten werden dürfen. Demgegenüber sind anale Praktiken erlaubt, allerdings nur mit Handschuhen. Außerdem dürfen vorübergehend nicht mehrere Prostituierte gleichzeitig gebucht werden, da bei Gruppensex das Ansteckungsrisiko deutlich höher wäre.

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Ausgiebiges Desinfizieren

Auch der Umfang von Maßnahmen zur Desinfektion sind in dem Hygienekonzept geregelt. Zum einen sollen die Räumlichkeiten grundsätzlich regelmäßig gesäubert und desinfiziert werden. Zum anderen sind aber auch nach dem sexuellen Akt nochmal speziell Oberflächen, Utensilien und Textilien zu säubern und zu desinfizieren.

Vor und nach der erotischen Dienstleistung sei es zudem notwendig, dass Kunde und Dienstleisterin ausgiebig duschen. Außerdem soll die Prostituierte die Kleidung, die sie während der Dienstleistung getragen hat, im Anschluss sofort wechseln und mit desinfiziertem Waschmittel waschen. Hat der Kunde beim Sex Kleidung getragen, zum Beispiel Fetischkleidung, ist er darauf hinzuweisen, diese zu Hause zu waschen.

Des Weiteren sind jegliche Arten von ausgetretenen Körperflüssigkeiten sofort mit Einmal-Tüchern abzuwischen. Die Tücher sind anschließend zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren.

Verzicht auf Anonymität

Vor allem in einer heiklen Branche wie dem Sexgewerbe werden Diskretion und Anonymität normalerweise großgeschrieben. Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die während der Corona-Krise auch der erotische Bereich hat, nimmt man diesbezüglich jedoch Abstriche in Kauf.

Bordelle schließen wegen dem Corona-Virus

Konkret heißt das: Zur Rückverfolgung von Infektionsketten werden Kundendaten von sexuellen Dienstleistungen mindestens vier Wochen aufgehoben, wie aus dem Hygienekonzept des BesD hervorgeht. Auch Stammkunden sind davon nicht ausgenommen. Es soll also vorerst keine vollständig anonymen sexuellen Begegnungen mehr geben.

Die Kundendaten werden gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.

Noch keine Bußgelder

Wie sieht es mit Verweigerern der Hygiene-Maßnahmen aus? Ein Bußgeld-Katalog wurde bisher nicht erstellt. Kunden, die die ein oder andere Maßnahme verweigern, müssen zurzeit also nicht mit Strafen rechnen.

Laut Undine de Rivière, Sexarbeiterin und BesD-Mitglied, würden Prostituierte jedoch ganz genau wissen, wie sie mit Querulanten umgehen müssen. Im Notfall wird der Kunde einfach abgelehnt.

Sexarbeiter sind Hygieneregeln gewohnt

Die Umsetzung des BesD-Hygienekonzepts wird Prostitutionsstätten und Sexarbeitern voraussichtlich keine Probleme bereiten. Grund: Das Sexgewerbe ist es seit Jahren gewohnt, sich zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten an umfassende Hygienepläne zu halten.

So ist aufgrund des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und unabhängig von Corona hygienisches Arbeiten im Sexgewerbe Gang und Gebe. „Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, die nun erst einen verstärkten Umgang mit Hygiene erlernen müssen, gehören vorbeugende Maßnahmen gegen Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten zu unserem Arbeitsalltag. Sexarbeitende sind gewohnt und in der Lage, mit dem Thema Infektionsschutz verantwortungsvoll umzugehen“, sagt de Rivière.

Für die Hamburger Sexarbeiterin und ihre Kolleginnen besteht kein Zweifel, dass der Staat das Hygienekonzept bedenkenlos abnicken kann. Und es eilt. Denn das Sexgewerbe ist dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da die Gelder, unter anderem aus den Nothilfe Fonds für Prostituierte, so langsam zur Neige gehen.